Mitglied werden oder spenden
Mitglied werden • Spenden • Bemerkungen • Spendenquittungen
Der Aufnahmeantrag steht Ihnen nun auch im Internet zur Verfügung. Wir bitten Sie, sich bei der Ausgestaltung unseres Gymnasiums durch Ihre Mitgliedschaft im Förderverein zu beteiligen. Viele Maßnahmen zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen werden momentan durch die GTA-Projekte abgedeckt, trotzdem bleiben Wünsche offen, deren Finanzierung nur über den Förderverein möglich ist und das wird wohl auch so bleiben.
Ihr Beitrag kann weiterhin ein kleiner Baustein sein, er macht auch Ihre Verbundenheit mit der Schule Ihres Kindes deutlich und hilft das Klima zwischen allen Ebenen des schulischen Alltags zu verbessern.
Wir danken im voraus!
Mitgliedsantrag hier herunterladen
Zum Betrachten des Antrags benötigen Sie einen PDF-Reader, z. B. den kostenlos erhältlichen Adobe Reader. Auf den meisten Computern ist die erforderliche Software bereits installiert.
Der Antrag liegt als interaktives PDF-Formular vor. Sie können ihn entweder vor dem Ausdrucken "am Bildschirm" ausfüllen oder gleich ausdrucken und Ihre Daten handschriftlich eintragen. Bitte nehmen Sie vor der Unterschrift die Vereinssatzung zur Kenntnis und senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular auf dem Postweg oder per Fax an das Gymnasium Dresden-Plauen:
Barriere-Hinweis: Die Adresse des Gymnasiums und weiter unten die Bankverbindung des Fördervereins sind als Grafik eingebunden, um das automatische Auslesen und den damit verbundenen Datenmissbrauch weitgehend zu verhindern. Leider sind die Informationen deshalb auch für Screenreader oder Textbrowser nicht lesbar. Falls Sie aufgrund einer Sehschwäche oder einer anderen Einschränkung die Daten nicht lesen können, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Vereinsvorstand.
Selbstverständlich können Sie das Formular auch persönlich einreichen oder direkt einem Vorstandsmitglied zukommen lassen. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Formulars haben, können Sie im Sekretariat des Gymnasiums ein gedrucktes Formular erhalten oder alternativ ein formloses Schreiben verwenden. Mitgliedsanträge per E-Mail oder Telefon können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht entgegennehmen!
Auch einmalige Spenden in beliebiger Höhe sind jederzeit willkommen. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere an, wenn Sie die Arbeit des Fördervereins (gern auch zweckgebunden!) unterstützen wollen, jedoch kein dauerhaftes Mitglied werden möchten.
Wenn Sie für Ihre Zuwendung eine Spendenquittung benötigen, beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise!
Die Bankverbindung des Fördervereins lautet:
Bemerkungen
- Der Jahresbeitrag beträgt 20,-- Euro. Schülern und ehemaligen Schülern, die sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden und selbst Mitglied im Förderverein sind, ist es freigestellt, ob sie den vollen Beitrag oder einen reduzierten Beitrag von mindestens 10,-- Euro zahlen möchten.
- Mitglieder des Fördervereins erhalten das Jahresheft des Gymnasiums Dresden-Plauen kostenlos.
- Finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar.
Informationen zu Spendenquittungen
Als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen für Ihre Zuwendungen eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung ausstellen. Dazu geben wir Ihnen im folgenden einige Hinweise, die jedoch lediglich unser Vorgehen bzw. unsere Erfahrungen beschreiben und nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen sind!
- Wir können nur dann eine Spendenquittung ausstellen, wenn uns die vollständige und aktuelle Anschrift des Spenders bekannt ist. Falls Sie kein Vereinsmitglied sind und erstmalig eine Zuwendung an den Verein erbringen, teilen Sie Ihre Adressdaten bitte dem Schatzmeister mit.
- Wenn die Gesamthöhe der Zuwendungen eines Kalenderjahres 200,00 Euro nicht übersteigt, kann das Verfahren des vereinfachten Spendennachweises gemäß §50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV zum Einsatz kommen. Hierfür genügt die Vorlage einer Buchungsbestätigung sowie eines vom Förderverein hergestellten Belegs beim Finanzamt. Wenn Sie vom vereinfachten Spendennachweis Gebrauch machen möchten, können Sie hier den erforderlichen Beleg herunterladen, der zusätzlich Hinweise zum Verfahren enthält.
- Unabhängig von der Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises quittieren wir Einzahlungen ab 50 Euro (bei bekannter Anschrift) unaufgefordert, für alle sonstigen Zuwendungen kann die Quittung (sofern sie nicht bereits ausgestellt wurde) jederzeit beim Schatzmeister angefordert werden. Dies gilt bei unserem Verein insbesondere auch für Jahresbeiträge.
- Sachspenden quittieren wir (bei bekannter Anschrift) unaufgefordert, wenn der Spender eine Rechnung vorlegt oder plausible Angaben zum Wert der Sache(n) macht. In einigen Fällen ist zusätzlich die Angabe der Herkunft (Privat- bzw. Betriebsvermögen) der Sache erforderlich.
- Nach vorheriger Absprache kann auch der Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen quittiert werden, sofern diese satzungsgemäßen Zwecken dienen und angemessen bewertet sind.
- Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Einrichtung zur Bildungsförderung (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sind nicht durch §10b Abs. 1 Satz 8 EStG von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen. Wir behandeln Jahresbeiträge deshalb wie jede sonstige Geldspende und quittieren sämtliche Zuwendungen in voller Höhe. Das Feld "Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag [...] handelt" ist für unseren Verein nicht relevant und wird grundsätzlich nicht angekreuzt.
- Grundsätzlich stellen wir keine Sammelbestätigungen aus, sondern quittieren mehrere Spenden ggf. einzeln. Ausnahme: Eine zusammen mit dem Jahresmindestbeitrag geleistete Spende (d.h. eine über den Jahresmindestbeitrag hinausgehende Summe wurde als Jahresbeitrag eingezahlt) wird wie eine einzelne Spende behandelt und auf einer gesondert gekennzeichneten Quittung als solche bestätigt.
- Ein und dieselbe Zuwendung kann nur einmalig quittiert werden, das Ausstellen einer Ersatzquittung ist nicht zulässig. Zur Geltendmachung von Steuerabzügen ist die Spendenquittung im Original beim Finanzamt vorzulegen.