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Kontoinhaber und SEPA-Empfängerprüfung

Johannes Postel
1. April 2026


Liebe Mitglieder, Ehemalige und Spender,

uns erreichen in letzter Zeit vermehrt Rückfragen, dass beim Versuch einer Überweisung auf unser Bankkonto eine zusätzliche Rückfrage wegen Nichübereinstimmung der Empfänger-Informationen erfolgt. Wir möchten Ihnen hier die Ursache für das Problem erklären und mögliche Lösungen aufzeigen.

Seit dem 9. Oktober 2025 sind die Banken vor der Ausführung einer Überweisung verpflichtet zu prüfen, ob der im Überweisungsauftrag angegebene Empfänger mit den bei der Zielbank hinterlegten Kontoinhaber-Informationen übereinstimmt (sogenannte Verification of Payee = VoP). Ihre Bank fragt dazu zunächst bei der Zielbank für die angegebene IBAN den Namen des Kontoinhabers ab und vergleicht diesen mit Ihren Angaben im Überweisungsauftrag. Stimmen die Angaben nur teilweise oder gar nicht überein, erfolgt vor dem eigentlichen Durchführen der Überweisung eine Rückfrage, die je nach Bank-Website oder verwendeter Onlinebanking-Software unterschiedlich gestaltet ist. Der erwartete Name wird dabei in der Regel nicht oder nur bei geringen Abweichungen angezeigt. Sie haben immer die Möglichkeit, die Überweisung trotzdem auszuführen. Sofern die angegebene IBAN korrekt ist (dies können Sie auf dem Briefkopf oder der Impressum-Seite verifizieren), wird uns Ihre Überweisung auf jeden Fall erreichen. Beachten Sie auch, dass alle IBANs eine Prüfzahl enthalten. Bei einem Tippfehler oder Zahlendreher erkennt die Onlinebanking-Software die IBAN auch ohne Empfängerprüfung als ungültig.

Bei Konten von Privatpersonenen ist die Überprüfung auf Vorname und Nachname meistens unproblematisch. Bei Firmen- und Vereinskonten kann die Prüfung aber auch schon dann fehlschlagen, wenn die Rechtsform nicht korrekt angegeben ist oder nicht die korrekte Eigenschreibweise (Groß/Kleinschreibung, Leerzeichen, Bindestriche etc.) verwendet wird. Ein ähnliches Problem besteht auch bei unserem Vereinskonto: Als es im Jahr 1992 eröffnet wurde, haben wir als Inhaber - naheliegend - den Namen unseres Vereins hinterlegt, der offiziell Freunde und Förderer des Gymnasiums Dresden-Plauen e.V. lautet. Diesen langen Namen haben wir bisher nirgendwo als Kontoinhaber aufgeführt. Hinzu kommen zwei weitere ungünstige Punkte: Zum Zeitpunkt der Eröffnung waren Umlaute im Kontoinhaber noch nicht zulässig, so dass das "ö" durch "oe" ersetzt wurde. Zudem darf nach SEPA-Vorgaben der Inhaber in der Regel nur aus maximal 26 Zeichen bestehen. Es gibt hier bestimmte Ausnahmen, auf einem Überweisungsformular sind aber nur 26 Stellen vorgesehen. Der tatsächliche Inhabername ist länger und lässt sich deshalb in Überweisungsformulare und Onlinebanking-Oberflächen, die das SEPA-Formular imitieren, leider nicht so eintragen, dass die Überprüfung erfolgreich ist. Wir suchen nach einer Verbesserungsmöglichkeit, allerdings kann der Kontoinhaber nicht ohne weiteres geändert werden. Die Einrichtung einer Alias-Bezeichnung für die Empfängerprüfung würde zum einen laufende Kosten verursachen und wird zudem nicht für alle Überweisungsvogänge zuverlässig unterstützt. Es bleibt derzeit also nur die Möglichkeit, entweder die Ausführung der Überweisung trotz fehlgeschlagener Empfängerprüfung zu bestätigen oder den unhandlichen tatsächlichen Empfängernamen zu verwenden:

Wenn Sie die SEPA-Empfängerprüfung ohne zusätzliche Bestätigung passieren möchten, geben Sie als Empfänger bitte Freunde und Foerderer des Gymnasiums Dresden-Plauen e.V an. Beachten Sie die exakte Schreibweise mit "oe" sowie ohne Leerzeichen vor dem "V" und ohne Punkt nach dem "V". Kleine Abweichungen werden zwar einigermaßen tolerant als "teilweise Übereinstimmung" erkannt, führen aber dennoch zu einer Rückfrage.



 

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