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Kriterien für Projektfinanzierungen

Motivation

Der Förderverein hat fixe und variable Kosten. Die fixen Kosten sind durch die Vereinstätigkeit (z. B. Versicherungsbeiträge, Kostenführungsgebühren etc.) sowie die Funktion als Arbeitgeber definiert. Die variablen Ausgaben sind Mittel, die der Projektarbeit zur Verfügung gestellt werden mit dem Ziel, das Schulklima so zu verbessern, dass die Schule für Schüler, Lehrer und Eltern wieder ein gesellschaftlicher Mittelpunkt wird.

Mittel, die die Schule oder einzelne Fachbereiche außerhalb der Lehrtätigkeit erwirtschaften, gehören daher der Schulgemeinschaft und kommen allen Fachschaften zugute. Daraus resultierend erging vom Vorstand des Fördervereins folgender einstimmiger Beschluss (vgl. Protokoll der Vorstandssitzung vom 05.05.2010):
 

Alle Gelder, die im Rahmen von schulischen Veranstaltungen jeglicher Art oder außerhalb der Lehrtätigkeit mit Mitteln der Schule erwirtschaftet werden, gehören der Schule insgesamt. Sie werden vom Förderverein verwaltet und auf Antrag allen Fachgruppen bewilligt. Ausgenommen davon sind die zweckgebundenen Spenden.


Die Priorität bei der Bewilligung wird wie folgt festgelegt:

  1. Projekte, die die Schule/Lehre insgesamt betreffen
  2. Fachbereiche, die die Mittel hauptsächlich erwirtschaften
  3. Andere Fachbereiche
  4. Schule allgemein (geringfügige Zuschüsse)

Antrag und Ablauf

Bei Finanzierungsbedarf einzelner Projekte ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand des Fördervereins zu stellen. Aus dem Antrag müssen ersichtlich sein:

  • der/die Antragsteller/in (Einzelperson, Fachbereich, Arbeitsgemeinschaft etc.)
  • das Projekt (kurze konkrete Beschreibung)
  • der Zweck, der mit der Realisierung des Projektes erreicht werden soll. Wem kommt die geplante Maßnahme zugute?
  • der Kostenumfang (gegebenenfalls: Angaben zur Co-Finanzierung)
  • Vorstellungen zur zeitlichen Realisierung der Maßnahme
  • Benennung einer verantwortlichen Einzelperson
  • Datum und Unterschrift


Der Antrag ist im September bzw. im März zu stellen und wird mit dem Beirat und dem Vorstand des Fördervereins entschieden. Das Ergebnis der Beschlussfassung – die Genehmigung/Ablehnung/Verschiebung der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Projektes – ist dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Eine Begründung der Entscheidung ist nicht zwingend erforderlich.

Anträge aus dem laufenden Schulbetrieb (u.a. Fest der Sprachen, Mathe-Olympiade) mit einem maximalen finanziellen Umfang von 200 EUR werden bei den monatlichen Vorstandsitzungen berücksichtigt oder können direkt bei der Vorstandsvorsitzenden beantragt werden.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Projekte mit größerem Kostenumfang bei den monatlichen Vorstandssitzungen berücksichtigt werden. Der Antrag ist in diesem Fall nach vorheriger Absprache über die Schulleitung einzureichen, die ihn bei der nächstmöglichen Vorstandssitzung zur Diskussion stellen wird.

Die Mittel werden an den Projektverantwortlichen gegen Vorlage von Belegen ausgereicht. In der Regel begleicht der Förderverein die gelegte Rechnung direkt beim Leistungserbringer. Andere Finanzierungsmethoden bedürfen der gesonderten Absprache. Der Umgang mit Bargeld soll dabei grundsätzlich vermieden werden.

Nach Realisierung des Projektes erfolgt der Verwendungsnachweis. Die Realisierung des Projektes ist in einer geeigneten Form (Präsentation, Eröffnung, dauerhafte Ausstellung/Installation etc.) dem Vorstand des Fördervereins anzuzeigen. Alle Belege sind beim Schatzmeister im Original einzureichen.

Nach der Kontrolle der Belege im Vorstand erfolgt der Abschluss des Projektes. Das Ergebnis ist von Seiten des Fördervereins so zu dokumentieren, dass es internen und externen Prüfungen der Kassenführung standhält. Der Projektverantwortliche wird in diesem Zusammenhang entlastet.

 

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