Zum Seiteninhalt springen

Sie sind hier:   Startseite > Aktuelles > Jahr 2021

Aktuelle Informationen

<< Nachricht #132 >>


Einhaltung der 3G-Regel zu den Ehemaligentreffen

Johannes Postel
11. September 2021


Liebe Teilnehmer der Ehemaligentreffen am 18.09.2021 bzw. 09.10.2021,

bitte beachten Sie, dass wir gemäß der Sächsischen Coronaschutzverordnung verpflichtet sind, die Erfüllung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) beim Einlass zu kontrollieren. Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:
 

  • Nachweis der bestehenden Immunisierung (d.h. vollständig geimpft oder genesen) mit der Corona-App auf Ihrem Smartphone
  • Geimpft: Vorlage Ihres Impfausweises, aus dem hervorgeht, dass Sie die letzte erforderliche Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten haben (d.h. spätestens am 04.09. bzw. 25.09.)
  • Genesen: Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 30 und höchstens 180 Tage alt ist (d.h. Testdatum zwischen 22.03. und 19.08. bzw. zwischen 12.04. und 09.09.)
  • Getestet: Vorlage eines negativen Corona-Antigen-Tests, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist oder Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.



Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind und über keinen aktuellen Negativtest verfügen, können Sie sich auch noch am Samstag Morgen testen lassen, z. B. ab 7:00 Uhr im Testzentrum Kulturpast Dresden (zwischen Postplatz und Altmarkt). Das Selbstdurchführen eines Antigen-Schnelltests vor Ort unter Aufsicht ist nicht möglich! In Sachsen ist diese Variante zwar grundsätzlich vorgesehen, wir können dies personell jedoch leider nicht abdecken.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie nicht einlassen dürfen, wenn Sie die Erfüllung der 3G-Regel bei Ankunft nicht nachweisen können oder wollen. Wir bitten darum, beim Einlass von Diskussionen über die Sinnfälligkeit dieser Maßnahman abzusehen und hoffen, dass wir trotz der für uns alle unangenehmen Situation Ihr Jubiläum gebührend feiern können.



 

HTML
CSS
WAI-AA